AGB

Verkaufs- und Abpackbedingungen
Unsere Verkäufe erfolgen ausschließlich zu den Geschäftsbedingungen beim Verkehr mit Obst und Gemüse der Bundesarbeitsgemeinschaft Gartenbau (zitiert als »AGBAG«) sowie den Geschäftsbedingungen für den internationalen Großhandel mit Schnittblumen und frischem Blattwerk des Verbandes des deutschen Blumen-Groß- und Importhandels e.V., Düsseldorf, in den jeweils gültigen Fassungen sowie zu den folgenden Bedingungen, die auch für alle zukünftigen Verträge gelten. Bedingungen des Käufers verpflichten uns auch dann nicht, wenn wir ihnen nicht ausdrücklich widersprechen. Abweichungen gelten nur dann, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.

1. Preise
Soweit nichts anderes vereinbart, verstehen sich unsere Preise ab Lager. Unsere Preise sind ohne Umsatzsteuer, die zusätzlich aufgeschlagen wird. Erhöhen sich Frachten, Gebühren oder Abgaben gegenüber dem Vertragsabschluss, gehen solche Erhöhungen zu Lasten des Käufers.
2. Lieferung
Wenn nicht anders vereinbart, erfolgen Verkäufe ab Lager. Der Käufer ist zur unverzüglichen Abholung verpflichtet. Alle Risiken gehen mit Kaufabschluss auf den Käufer über. Durch verzögerte Abholung entstehende Kosten trägt der Käufer. Werden gekaufte Waren nicht unverzüglich abgeholt, können wir nach kurzer Fristsetzung anderweitig darüber verfügen. Der Käufer haftet dann füt Kosten und Mindererlös. Stellen wir auf Lager befindliche Waren dem Käufer zu, so erfolgt dies auf Rechnung und Gefahr des Käufers.
Bezieht sich der Kauf auf Waren, die wir beim Kaufabschluss nicht auf Lager haben, sind wir von jeder Verpflichtung frei, wenn wir nicht selbst richtig und pünktlich beliefert werden. Ein Liefertermin für Waren, welche sb-gerecht verpackt werden sollen, gilt nur unter dem Vorbehalt störungsfrei laufender Maschinen als vereinbart.
Die unseitigen näher bezeichneten Transporthilfsmittel werden dem Käufer vom Verkäufer leihweise zwecks frühestmöglicher Rückgabe, die auf Veranlassung des Käufers und auf dessen Kosten zu erfolgen hat, überlassen. Kommt der Käufer seiner Rückgabepflicht trotz einmaliger schriftlicher Mahnung der Verkäuferin nicht nach‘, verpflichtet er sich zum entsprechenden Wertersatz für das Transporthilfsmittel aufgrund zu erteilender besonderer Rechnung.
3. Beanstandungen
Es ist Sache des Käufers, die Ware zum frühestmöglichen Zeitpunkt an unserem Lager oder dort zu untersuchen, wo sie ihm vereinbarungsgemäß angeliefert oder angedient wird. Beanstandungen jeder Art sind sofort geltend zu machen. Verspätete Abholung und Abnahme verlängern die Frist nicht. Mängel, die während des Transportes entstanden sein können, sind außerdem dem Frachtführer zu melden. Wir können verlangen, dass uns die Berechtigung der Beanstandung durch amtliche Bescheinigungen oder Gutachter nachgewiesen wird.
Verkäufer übernimmt keinerlei für Vollständigkeit und Richtigkeit für mit Mindesthaltbarkeitsdatum und/oder Zutatenliste versehener Ware.
Es ist Aufgabe des Käufers, für sach- und fachgerechte Lagerung der Ware Sorge zu tragen. Eine Rücknahme vor oder nach Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums durch den Verkäufer ist ausgeschlossen.
Soweit der Grund der Beanstandung von uns zu vertreten ist, erfolgt nur Minderung des Kaufpreises. Andere oder weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Der Käufer sb-gerecht verpackter Ware ist verpflichtet, bei Abnahme Verpackung, Auszeichnung und Codierung, gleich welcher Art, auf Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit gemäß den gesetzlichen Bestimmungen und auf Richtigkeit der von uns auf Weisung des Käufers eingesetzten Ladenverkaufspreise zu überprüfen. Bei berechtigter Beanstandung besteht lediglich die Verpflichtung zur Neuauszeichnung; eine darüber hinausgehende Haftung ist ausgeschlossen.
Bei Lohnpackaufträgen, welche vereinbarungsgemäß ohne besondere Warenkontrolle durch den Packbetrieb ausgeführt werden, können Schadenersatzansprüche höchstens bis zur Höhe der in Rechnung gestellten Lohnpackkosten geltend gemacht werden.
Im Übrigen gilt für alle weiteren Beanstandungen der § 13 der AGBAG.
4. Zahlung
Unsere Rechnungen sind netto Kasse ohne jeden Abzug bei Erhalt der Ware zahlbar. Erfolgt die Zahlung nicht vertragsgemäß unverzüglich nach Erhalt der Ware, so ist der Verkäufer berechtigt, bankübliche Zinsen zu berechnen. Werden Schecks angenommen, so geschieht dies nur zahlungshalber.
5. Eigentumsvorbehalt
Alle Lieferungen erfolgen unter Eigentumsvorbehalt bis zur restlosen Begleichung aller — auch künftiger — Forderungen aus der Geschäftsverbindung. Der Käufer ist dennoch berechtigt, die Waren in seinem ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern. Alle Forderungen aus der Weiterveräußerung gelten aber als an uns abgetreten. Der Käufer ist verpflichtet, auf unser Verlangen den Forderungsübegang anzuzeigen und uns alle zur Durchsetzung erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Der vorstehend vereinbarte Eigentumsvorbehalt findet sinngemäß auch auf die umseitig aufgeführten Transporthilfsmittel Anwendung, die gemäß Ziffer 2 Absatz 4 dieser Bedingungen dem Käufer leihweise zur Verfügung gestellt werden. Verstößt der Käufer insoweit gegen seine Verpflichtung aus Ziffer 2 Absatz 4 dieser Bedingungen, so kann die Verkäuferin nach ihrer freien Wahl entweder ihren Eigentumsvorbehalt geltend machen oder aber gemäß Ziffer 2 Absatz 4 verfahren.
6. Konzerninterne Abtretung und Aufrechnung
Der Käufer erklärt sich damit einverstanden, dass die dem Verkäufer und dessen Konzernunternehmen, insbesondere den unten bezeichneten Betriebsstätten und Unternehmen, gegen den Käufer zustehende Forderungen innerhalb des Konzerns als derart abgetreten gelten, dass jede Forderung allen Konzernunternehmen als Gesamtgläubiger zusteht. Der Verkäufer und die Konzernunternehmen dürfen mit ihren Forderungen gegen Ansprüche des Käufers und dessen Konzernunternehmen aufrechnen.
7. Marken und Ausstattungen
Der Käufer darf Werbematerial unserer Marken nur in unmittelbarer Verbindung mit von uns gelieferten Waren verwenden. Verpackungen und Ausstattungen unserer Markenware dürfen nicht für andere Waren wieder verwendet werden.
8. Gerichtsstand
Gerichtsstand ist in allen Fällen Cottbus. Dies gilt auch für Klagen im Urkunden- oder Wechselverfahren sowie für Maßnahmen, die der Sicherstellung dienen. Für den Fall, dass der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat, ist der Käufer berechtigt, im Hinblick auf alle Forderungen aus dem Vertrage das Schiedsgericht des Warenvereins der Hamburger Börse e. V. anzurufen, dessen Entscheidung unter Ausschluss des ordentlichen Rechtsweges für die Parteien verbindlich ist.
9. Trockenfrucht
Unsere Nuss- und Trockenfruchtverkäufe erfolgen ausschließlich zu den Geschäftsbedingungen des Waren-Vereins der Hamburger Börse e. V., dessen Schiedsgericht und Sachverständige zur endgültigen Entscheidung aller Streitigkeiten zuständig sind.
10. Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt namens und im Auftrage des im Adressfeld bezeichneten Unternehmens.
11. Innergem. Verkehr / USt-Id Nr.
Bei Lieferung in EG-Staaten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist die Lieferung umsatzsteuerfrei, soweit der Käufer seine Umsatzsteuer-Identifikationsnummer benennt. Unterlässt er dieses, wird die gesetzliche Umsatzsteuer berechnet.

HRA 1422 CB

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